1. ALLGEMEINES

Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden „Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen“ in der jeweils letzten Fassung.

2. ANGEBOTE

Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und gelten ausschließlich für den genannten Umfang. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie uns zurückzugeben.

3. PREISSTELLUNG

Die angegebenen Preise verstehen sich ab unserem Lager oder bei Direkt-lieferungen ab Herstellerwerk, zzgl. Verpackungs- und Transportkosten (evtl. auch Zollgebühren), sowie der gültigen Mehrwertsteuer. Sowohl zwischenzeitlich eingetretene Verteuerungen, aber auch evtl. Preissenkungen werden in unserer Rechnungstellung berücksichtigt. Bei Lieferung von Maschinen wird eine Transportversicherung zu Lasten des Käufers abgeschlossen.

4. VERSAND, PORTO, VERPACKUNG

Die Art des Versandes erfolgt nach unserer Wahl. Porto, Verpackung, sowie Eil- und Expressgebühren werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

5. LIEFERZEITEN

Lieferfristen ergeben sich aus der Vereinbarung der Parteien, bzw. beginnen mit dem Tage, an dem die schriftliche Vereinbarung zustande kommt. Sollten dabei noch Einzelheiten der der Ausführung offen bleiben, die nach unserer Ansicht regelungsbedürftig sind, so beginnt die Lieferfrist erst nach Klarstellung der Ausführungseinzelheiten.

Teillieferungen sind möglich. Die Einhaltung der Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei schriftlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Angabe der voraussichtlichen Lieferzeit ist daher unverbindlich. Für nicht ausgeführte oder verspätete Lieferungen wird jeder Schaden-ersatzanspruch abgelehnt.

6. GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware bei CINTRON e.K., bzw. bei Direktversand ab Herstellerwerk auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen

7. GEWICHTE UND MENGEN

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor. Abweichungen von bis zu 10% der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsgemäße Erfüllung. Bei Unterschreitung der Bestellmenge in diesem Umfang besteht kein Anspruch auf Nachlieferung.

8. MONTAGE UND REPARATUREN (AUCH VOR ORT)

Ist ein Objekt von uns zu montieren oder reparieren, so hat der Käufer/ Besteller auf seine Kosten für alle erforderlichen Vorarbeiten Sorge zu tragen, die einen reibungslosen Arbeitsablauf gewährleisten. Für die Erbringung von Werk-leistungen werde neben den Monteurstunden, die Fahrtzeiten und Kilometerent-fernung berechnet. Die gesetzliche Haftpflicht für Unfälle bei allen von uns auszuführenden Arbeiten, trifft mit Bezug auf der Personal des Käufers/Bestellers und von ihm zugelassenen Drittpersonen den Käufer/Besteller, es sei denn grobes Verschulden unseres Personals ist nachweisbar.

9. GEWÄHRLEISTUNG

Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich vom Tage der Auslieferung oder der Beendigung der Montage an auf alle innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Warenwertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede weiter-gehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt. Die Gewährleistungs-ansprüche werden bei neuen Waren auf 12 Monate reduziert. Bei gebrauchten Waren werden sie ausgeschlossen.

Bei importierten Waren wird lediglich eine Verantwortung für die ordnungs-gemäße Abwicklung der Bestellung, nicht aber für das Produkt selbst über-nommen. Eine Haftung für normalen Verschleiß, bzw. Verbrauch ist ausge-schlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zu-stimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung der entsprechenden Betriebsvorschriften führen zu einem sofortigen Erlöschen der unserer Gewährleistungs- und Haftungspflicht.

Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:

  • ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
  • fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller o. Dritte,
  • natürliche Abnutzung,
  • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
  • nicht ordnungsgemäße Wartung
  • ungeeignete Betriebsmittel

Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

10. REKLAMTIONEN

Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als mangelfrei und genehmigt. Sendungen mit offensichtlichen Transportschäden sind gegenüber der Spedition sofort geltend zu machen. Eine Verantwortung unsererseits für solche Transportschäden wird ausgeschlossen.

11. EIGENTUMSVORBEHALT

CINTRON e.K. behält sich das Eigentum an allen gelieferten Teilen einschließlich der Ansprüche, die aus Werkverträgen entstehen, vor, bis sämtliche Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen, gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung, unter Einschluss zukünftig entstehender Forderungen, voll-ständig beglichen sind. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlag-nahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er CINTRON e.K. unver-züglich davon zu benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Liefergegenstände nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentums-vorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt CINTRON e.K. vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Liefergegenstände zu verlangen.

12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Forderungen sofort fällig, jedoch wird eine Zahlungsfrist von 10 Tagen eingeräumt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den gesamten Rechnungsbetrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck vom bezogenen Kreditinstitut eingelöst ist. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir vom Verzugsdatum an berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Kreditinstituten berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite, bzw. 8% über dem Basiszinssatz, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheits-leistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind.

13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND

Erfüllungsort sowie Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Iserlohn.

14. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig werden, so wird dadurch der Gesamtbestand dieser Bedingungen nicht berührt.